Das Ursprungszeugnis, kurz UZ, bestätigt offiziell den handelsrechtlichen (nicht präferenziellen) Ursprung. Damit ist das Land, in dem eine Ware vollständig gewonnen und/oder hergestellt wurde, gemeint. Es ist ausschließlich im Original gültig und es darf nur ein Exemplar im Umlauf sein. Wird für den Export ein Ursprungszeugnis benötigt, so kann dies nur unter Vorlage des Vorbeleges (eines Ursprungszeugnisses und/oder einer Lieferantenerklärung) bei der jeweilig zuständigen Handelskammer beantragt werden. Hierbei fallen immer Kosten für die Beantragung an.
Die eindeutige Feststellung des nichtpräferenziellen Ursprungs einer Ware ist im konkreten Einzelfall entscheidend für die Anwendung handelspolitischer Maßnahmen der EU. In diesem Zusammenhang knüpfen außenwirtschaftsrechtliche Beschränkungen für die Einfuhr bestimmter Waren regelmäßig an den Ursprung in bestimmten Ländern an. Beispiele für diese handelspolitischen Maßnahmen sind Antidumping-Zölle oder die Überwachung von Importbeschränkungen und -kontingenten.
Bei REYHER werden Ursprungszeugnisse im Online-Verfahren beantragt. Dies ist uns aufgrund unserer Zertifizierungen und Bewilligungen möglich. Das Online-Verfahren hat zur Folge, dass wir die Ursprungszeugnisse zeitnah beantragen, diese durch die Handelskammer bewilligt bekommen, bei uns im Unternehmen ausdrucken und dem Kunden schnell zur Verfügung stellen können. Da viele unserer Kunden ein Ursprungszeugnis benötigen, spart dieses Verfahren viel Zeit.
Unsere Mitarbeitenden werden jährlich zu dem Thema Ursprungszeugnisse und Präferenzen geschult.
Mehr von REYHER: