Unternehmen mit einer behördlichen Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt zum „bekannten Versender“ (bV) können Luftfracht ohne Lieferverzögerungen durch zusätzliche Sendungskontrollen am Flughafen versenden. Dies spart Zeit und Geld, da der Versand von Luftfracht die besonderen Sicherheitsvorschriften bereits bei der Versandvorbereitung im Unternehmen erfüllt. Die Waren müssen dann nicht nochmals vor Abflug am Flughafen kontrolliert werden.
Um ein „bekannter Versender“ zu werden, müssen Unternehmen sich vom Luftfahrt-Bundesamt zertifizieren lassen. Diese Zertifizierung beginnt mit einer Antragstellung. Dann gilt es, die notwendigen Voraussetzungen im Unternehmen zu schaffen. Dazu gehören gesetzlich vorgeschriebene Schulungen und Zuverlässigkeitsüberprüfungen des entsprechenden Personals. Außerdem müssen die Räume, in denen die zu verschickenden Sendungen bzw. Waren verpackt und gelagert werden, z. B. mit Zäunen/-Abtrennungen, gesichert werden. Darüber hinaus muss ein Sicherheitsprogramm erstellt und eingereicht werden. Sind alle Punkte abgearbeitet, führt das Luftfahrt-Bundesamt eine Auditierung durch. Mit erfolgreichem Abschluss ist ein Unternehmen dann ein „bekannter Versender“. Alle fünf Jahre ist das Sicherheitsprogramm zu aktualisieren.
REYHER besitzt die Zulassung „bekannter Versender“ bereits seit über 10 Jahren. So können wir gewährleisten, dass es für benötigte Verbindungselemente, die per Luftfracht versendet werden, keine Lieferverzögerungen gibt. Ein eigener Luftsicherheitsbereich im Logistikzentrum sorgt für die Einhaltung der sogenannten „sicheren Lieferkette“!
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