Der Zugversuch wird zur Ermittlung der Zugfestigkeit, Streck- bzw. Dehngrenze, Bruchverlängerung, Brucheinschnürung und von Prüfkräften an Verbindungselementen genutzt. Dafür wird eine Werkstoffprobe, z. B. eine Schraube, in der Zugprüfmaschine eingespannt und auf Zug belastet. Während sich die Zugfestigkeit mit wenig Aufwand in einem Zugversuch an einer ganzen Schraube ermitteln lässt, ist zur Bestimmung der weiteren Eigenschaften eine aus der Schraube normativ abgedrehte Probe notwendig. Durch die Kenntnis der Querschnittsfläche der Probe wird anstelle der Kraft üblicherweise die Spannung angegeben.
Bis zur Streckgrenze kann sich der Werkstoff elastisch verformen. Schraubenwerkstoffe haben üblicherweise keine ausgeprägte Streck- bzw. Fließgrenze, weshalb hier von einer Dehngrenze (Rp0,2) gesprochen wird. Darüber hinaus fängt die Schraube an, sich plastisch zum Erreichen der Zugfestigkeit (Rm) zu verformen. Nach einer mehr oder minder ausgeprägten Einschnürung des Querschnitts tritt der Bruch der Schraube ein. Daraus ergibt sich der Kennwert der Brucheinschnürung. Die dazugehörige Bruchdehnung beschreibt die Längenänderung, die bis zum Bruch stattgefunden hat. Darüber hinaus können an Muttern, Schraubgarnituren, Spannschlössern und Ringschrauben/-muttern Prüfkraftversuche zur Validierung der spezifizierten Belastbarkeit durchgeführt werden.
Unsere leistungsstarken Zugprüfmaschinen Z20 und Z1200 von ZwickRoell können die Prüflinge mit einer Zugkraft bis zu 1.200 kN belasten. Dies ermöglicht uns Zugprüfungen von Gewindedurchmessern bis M 48 an abgedrehten Proben der Festigkeitsklasse 10.9 sowie Ganzzugversuche an Schrauben der Festigkeitsklasse 8.8.
Falls Sie hierzu Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, sprechen Sie uns gerne an!
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