Die Regelwerke AD W7 und AD W2, relevant im Bereich der Druckgeräte, weisen - neben verschiedenen redaktionellen Änderungen - einige wichtige Neuerungen auf.
Sie betreffen im Wesentlichen Schrauben aus 1.7218 / 25CrMo4: Diese Schrauben dürfen ab sofort im Anwendungsbereich bis einschließlich M 30, mit maximal zulässigem Druck von 40 bar und bei Anwendungstemperaturen bis zu 300°C statt bisher mit 3.2 Zeugnis auch mit 3.1 Zeugnis nach EN 10204 eingesetzt werden.
Dies vermeidet den zusätzlichen Aufwand einer unabhängigen Prüfstelle. Das dann erforderliche 3.1-Zeugnis darf natürlich, wie für andere Werkstoffe auch üblich, durch eine Listung des Herstellers in VdTÜV 1253/4 ersetzt werden.
Zusätzlich wird noch ein wichtiger Hinweis für die Anwendung bei hohen Temperaturen gegeben: Hierbei sollten galvanisch verzinkte oder feuerverzinkte Produkte nicht oberhalb von 300°C verwendet werden, da sonst die Gefahr der Versprödung durch Zinkdiffusion entsteht.
Im Merkblatt W2 gibt es keine wesentlichen Änderungen für Verbindungselemente.
Wenn Sie Fragen zum Einsatz von Verbindungselementen im Geltungsbereich des AD2000-Regelwerks oder im Geltungsbereich der Druckgeräterichtlinie haben, sprechen Sie uns gerne an!
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